Vorsorgeempfehlungen
Lebenslang gut sehen! – Dieses Motto steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Sie wissen, warum Autos regelmäßig zur Inspektion und zum TÜV geführt werden? Dann wissen Sie auch, warum es genauso sinnvoll ist, seine Augen regelmäßig untersuchen zu lassen: In beiden Fällen handelt es sich um die verantwortungsvolle Vorsorge, mit der das Risiko unerwarteter Schäden verringert werden soll.
So wie ein Auto nach einer bestimmten Fahrleistung zur Inspektion und alle zwei Jahre zum TÜV geführt wird, so sollten auch Ihre Augen Ihrem Lebensalter und Ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechend einem regelmäßigen »AugenCheck« unterzogen werden. Hierdurch können Erkrankungsrisiken frühzeitig erkannt und in den meisten Fällen wirkungsvoll behandelt werden.
Wem, wann und warum empfehlen wir augenärztliche (Vorsorge-) Untersuchungen?Im Kindesalter
- Jederzeit, wenn durch den Kinderarzt im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen oder auf Hinweis der Eltern Auffälligkeiten festgestellt werden
- Brillenträger, Kinder mit Augenveränderungen: mindestens einmal jährlich, bzw. nach Absprache mit dem Augenarzt bei der fachärztlichen Untersuchung.
- Im Alter von 2-3 Jahren: Vorsorgeuntersuchung (möglichst mit Pupillenerweiterung) aller, auch der unauffälligen Kinder zur Früherkennung und Verhütung bleibender Sehschwächen
- Vor der Einschulung: Vorsorgeuntersuchung zur Bestimmung der optimalen Sehschärfe und des gleichgewichtigen, beidäugigen Sehens
- Im Schulalter: bei starken Fehlsichtigkeiten in der Familie vorsorgliche Augenuntersuchung alle ein bis zwei Jahre, sonst in größeren Abständen
- Vor der Berufsausbildung: ggf. vorsorgliche Bestimmung der Farbtauglichkeit (bei männlichen Jugendlichen), Überprüfung der Bildschirmarbeitsplatztauglichkeit.
- Vor dem Führerscheinerwerb: augenärztlicher Sehtest, ggf. Gutachten.
Im Erwachsenenalter
- Jederzeit bei Beschwerden oder auf Anraten des Hausarztes, z. B. bei Bluthochdruck.
- Brillenträger: einmal jährlich, bei Augenerkrankungen nach Absprache mit dem Augenarzt
- Bei Diabetikern: mindestens einmal jährliche Netzhautuntersuchung mit fotografischer Dokumentation und Information des Hausarztes/Diabetologen
- Während der Berufstätigkeit: für Personen mit überwiegender Bildschirmtätigkeit alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre vorsorgliche Überprüfung der Bildschirmarbeitsplatztauglichkeit
- Bei Kurzsichtigkeit ab 3 Dioptrien: alle 2 Jahre Netzhautuntersuchung zur Vorsorge einer Netzhautablösung
- Für die Altersgruppe ab 40: alle 2 Jahre (ab dem 60.Lebensjahr jährlich) Vorsorgeuntersuchung zur Verhütung des Grünen Stars mit fachärztlicher Sehnervenbeurteilung und Augendruckmessung, ggf. in Verbindung mit einer Vermessung des Sehnerven (HRT*, Funduskamera*) und einer Hornhautdickenbestimmung.
- Bei bekannten Gefäßrisikofaktoren ggf. Analyse der Netzhautgefäße im Zusammenhang mit weiterführenden internistischen Befunden.
- Für die Altersgruppe ab dem 60. Lebensjahr (beim Vorliegen von Risikofaktoren früher): Netzhautuntersuchung, ggf. mit bildgebender Dokumentation (HRT*, Funduskamera*) zum Ausschluß einer Maculadegeneration AMD
Kontaktlinsenträger
- Jederzeit bei Beschwerden
- Halbjährlich bei weichen Kontaktlinsen zur Vorsorge von KL-Unverträglichkeit, Sauerstoffmangel der Hornhaut
- Jährlich bei harten Kontaktlinsen
*) Der besondere Vorteil der bildgebenden Untersuchungsmethoden liegt u. a. darin, daß durch den Vergleich der im Rahmen regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen aufgenommenen Bilder der Entwicklungsverlauf sich abzeichnender Krankheiten besonders gut dargestellt und beurteilt werden kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen im Bereich der Augenheilkunde die Behandlung von Augenerkrankungen. Reine Vorsorgeuntersuchungen durch den Augenarzt liegen hingegen nicht im Versorgungsauftrag der GKV. Sie müssen deshalb vom Patienten selbst übernommen werden.